Informationen für Eltern
Weckapparat mieten – bitte füllen Sie das Formular aus:
Wie bekomme ich meinen Bettnässer-Alarm erstattet?
Nächtliches Einnässen (Enuresis)?
Ihr Kind ist mindestens 5 Jahre alt und nachts noch nicht trocken? Du bist damit nicht allein: Etwa 10 % der 7-jährigen Kinder sind vom Bettnässen betroffen. Die gute Nachricht: Mit der bewährten Wecktherapie und dem Weckapparat Dryly® kann vielen Kindern erfolgreich geholfen werden, dauerhaft trocken zu werden. Sie haben die Möglichkeit den Dryly® Weckapparat direkt im Webshop zu kaufen oder über das Formular zu mieten. Für die Kostenbeteiligung der Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung über die Miete eines Weckapparates erforderlich. Vereinbaren Sie für die Verordnung einen Termin in Ihrer Kinderarztpraxis.
Mehr lesenDryly mieten oder kaufen
Dryly® mieten oder kaufen Sie haben die Wahl: Sie können den Dryly® Weckapparat entweder kaufen oder mieten. Dryly® kaufen Beim Kauf können Sie den Dryly® Weckapparat direkt und ohne vorherige Arztkonsultation online im Webshop bestellen. So können Sie sofort mit der Wecktherapie beginnen. Bitte beachten Sie, dass beim Kauf keine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse möglich ist. Dryly® mieten Die Miete des Dryly® Weckapparats ist sowohl mit als auch ohne ärztliche Verordnung möglich. Wenn Sie von einer Kostenbeteiligung der Krankenkasse profitieren möchten, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Zudem muss Ihr Kind das 5. Lebensjahr vollendet haben.
Mehr lesenAblauf der Miete
Wenn Sie sich für die Miete entschieden und das Online-Formular ausgefüllt haben, senden wir Ihnen den Weckapparat zeitnah zu. Zunächst erhalten Sie eine Rechnung für die Mindestmietdauer von 40 Tagen (CHF 132.–). Nach Ablauf der Mindestmietdauer werden zusätzliche Miettage einzeln verrechnet (CHF 3.30 pro Tag bzw. CHF 3.80 pro Tag mit Vibrationsfunktion). Das Mietverhältnis beginnt mit dem Versand des Geräts und endet mit dessen Rückgabe. Die Mietdauer wird entsprechend vom Versandtag bis zum Tag der Rücksendung berechnet. Nach Eingang des retournierten Geräts erstellen wir die Schlussabrechnung und senden Ihnen diese zu. Diese kann zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei der Krankenkasse zur Rückerstattung eingereicht werden.
Mehr lesenKrankenkassenbeteiligung
Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung durch die Grundversicherung sind das vollendete 5. Lebensjahr des Kindes sowie eine ärztliche Verordnung über die Miete eines Gerätes zur Wecktherapie bei Enuresis. Die Beteiligung der Grundversicherung beträgt 0,94CHF/Tag gemäss Mittel- und Gegenständeliste (Positions-Nr. 15.20.01.01.2) Stand 01/2026 Die Kostenbeteiligung durch die Zusatzversicherung ist individuell und muss von der Familie selbst direkt mit der Versicherung abgeklärt werden. Bitte beachten Sie, dass sich die Krankenkasse nur an den Kosten der Miete eines Weckapparates beteiligt und beim Kauf keine Kostenbeteiligung besteht.
Mehr lesen