Informationen für Eltern

Sie können den Dryly® Weckapparat direkt in unserem Webshop kaufen oder über das untenstehende Formular mieten. Eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse ist nur bei der Miete eines Weckapparates und bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung möglich.

Nächtliches Einnässen betrifft etwa 10–15 % der 7-jährigen Kinder. Für Eltern und Kinder kann diese Situation sehr belastend sein. Dryly® unterstützt Kinder dabei, die nächtliche Blasenkontrolle zu entwickeln und Schritt für Schritt wieder trocken zu werden. In vielen Fällen bietet ein Weckapparat eine wirksame Behandlungsmöglichkeit.

Die Karl Bachmann AG, ein Familienunternehmen im Kanton Schwyz, ist offizieller Partner von Dryly® in der Schweiz und steht Ihnen als Ansprechpartner rund um die Wecktherapie und den Weckapparat zur Verfügung.

Weckapparat mieten – bitte füllen Sie das Formular aus:

Personalien des Patienten

Geschlecht

Lieferung

Modell

Modell wählen

Behandelnder Arzt

Mietbedingungen

Mietbedingungen lesen

Dryly® Weckapparat mieten – Konditionen & Preise

Im Set enthalten
  • 1 Sender
  • 1 Empfänger
  • 3 Unterhosen (1× mit fröhlichem Aufdruck, 2× neutral)
  • Panda Wizzu oder wasserdichter Matratzenschutz (90 × 200 cm)
  • Gratis Zugangscode für die App
Mietbedingungen

Das Mietverhältnis beginnt mit dem Versand des Geräts und endet mit dem Eingang der Rücksendung (Dryly® Sender und Empfänger) bei der Karl Bachmann AG, Zürcherstrasse 114, 8855 Wangen.

Die Mindestmiete beträgt CHF 132.– und entspricht 40 Miettagen. Im Anschluss erfolgt die Verrechnung der Miete tagesgenau bis zum Eingang der Rückgabe.

Die Mietkosten betragen CHF 3.30 pro Tag ohne Vibration und CHF 3.80 pro Tag mit Vibration. Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer (MWST-Nr. CHE-107.916.774).

Zusätzlich fallen Versand- und Verpackungskosten in Höhe von CHF 10.50 an. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Mieters.

Der Weckapparat bleibt jederzeit Eigentum der Karl Bachmann AG. Der Mieter ist verpflichtet, das Gerät sowie sämtliches Zubehör sorgfältig zu behandeln. Bei Verlust, Beschädigung oder nicht vollständiger Rückgabe werden die entsprechenden Ersatz- bzw. Reparaturkosten in Rechnung gestellt.

Die Anwendung des Geräts hat gemäss den mitgelieferten bzw. bereitgestellten Anwendungsempfehlungen zu erfolgen. Eine Haftung für Schäden, die aus unsachgemässer Anwendung resultieren, wird ausgeschlossen.

Nach Versand des Geräts wird die Mindestmiete bzw. Anzahlung von CHF 132.– in Rechnung gestellt. Nach Rückerhalt und Prüfung des Geräts erfolgt die Schlussabrechnung über allfällige Restkosten.

Die Rechnungsstellung erfolgt ausschliesslich per E-Mail. Zahlungsfrist: 20 Tage netto. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren erhoben werden.

Miet-Kaufmodell

Nach einer ununterbrochenen Mietdauer von 120 Tagen geht der Weckapparat automatisch in das Eigentum des Mieters über, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

Kostenbeispiele
  • 40 Tage: CHF 132.– (– CHF 37.60 Krankenkassenbeitrag) = CHF 94.40 + CHF 20.– optional mit Vibration
  • 80 Tage: CHF 264.– (– CHF 75.20 Krankenkassenbeitrag) = CHF 188.80 + CHF 40.– optional mit Vibration
  • 120 Tage: CHF 396.– (– CHF 112.80 Krankenkassenbeitrag) = CHF 283.20 + CHF 60.– optional mit Vibration
Kostenbeteiligung der Krankenkasse

Eine Kostenbeteiligung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist möglich, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Rückerstattung gemäss MiGeL-Position 15.20.01.01.2 (CHF 0.94 pro Tag, Stand 01/2026)
  • Vorliegen einer ärztlichen Verordnung über die Miete eines Wecklapparates zur Behandlung der Enuresis
  • Vollendetes 5. Lebensjahr des Kindes

Die Kostenbeteiligung erfolgt ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Krankenkasse. Eine Gewähr für die Übernahme der Kosten kann nicht übernommen werden und ist durch den Mieter selbst mit der Krankenkasse abzuklären.

Wie bekomme ich meinen Bettnässer-Alarm erstattet?

Nächtliches Einnässen (Enuresis)?

Nächtliches Einnässen (Enuresis)?

Ihr Kind ist mindestens 5 Jahre alt und nachts noch nicht trocken? Du bist damit nicht allein: Etwa 10 % der 7-jährigen Kinder sind vom Bettnässen betroffen. Die gute Nachricht: Mit der bewährten Wecktherapie und dem Weckapparat Dryly® kann vielen Kindern erfolgreich geholfen werden, dauerhaft trocken zu werden. Sie haben die Möglichkeit den Dryly® Weckapparat direkt im Webshop zu kaufen oder über das Formular zu mieten. Für die Kostenbeteiligung der Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung über die Miete eines Weckapparates erforderlich. Vereinbaren Sie für die Verordnung einen Termin in Ihrer Kinderarztpraxis.

Mehr lesen
Dryly mieten oder kaufen

Dryly mieten oder kaufen

Dryly® mieten oder kaufen Sie haben die Wahl: Sie können den Dryly® Weckapparat entweder kaufen oder mieten. Dryly® kaufen Beim Kauf können Sie den Dryly® Weckapparat direkt und ohne vorherige Arztkonsultation online im Webshop bestellen. So können Sie sofort mit der Wecktherapie beginnen. Bitte beachten Sie, dass beim Kauf keine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse möglich ist. Dryly® mieten Die Miete des Dryly® Weckapparats ist sowohl mit als auch ohne ärztliche Verordnung möglich. Wenn Sie von einer Kostenbeteiligung der Krankenkasse profitieren möchten, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Zudem muss Ihr Kind das 5. Lebensjahr vollendet haben.

Mehr lesen
Ablauf der Miete

Ablauf der Miete

Wenn Sie sich für die Miete entschieden und das Online-Formular ausgefüllt haben, senden wir Ihnen den Weckapparat zeitnah zu. Zunächst erhalten Sie eine Rechnung für die Mindestmietdauer von 40 Tagen (CHF 132.–). Nach Ablauf der Mindestmietdauer werden zusätzliche Miettage einzeln verrechnet (CHF 3.30 pro Tag bzw. CHF 3.80 pro Tag mit Vibrationsfunktion). Das Mietverhältnis beginnt mit dem Versand des Geräts und endet mit dessen Rückgabe. Die Mietdauer wird entsprechend vom Versandtag bis zum Tag der Rücksendung berechnet. Nach Eingang des retournierten Geräts erstellen wir die Schlussabrechnung und senden Ihnen diese zu. Diese kann zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei der Krankenkasse zur Rückerstattung eingereicht werden.

Mehr lesen
Krankenkassenbeteiligung

Krankenkassenbeteiligung

Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung durch die Grundversicherung sind das vollendete 5. Lebensjahr des Kindes sowie eine ärztliche Verordnung über die Miete eines Gerätes zur Wecktherapie bei Enuresis. Die Beteiligung der Grundversicherung beträgt 0,94CHF/Tag gemäss Mittel- und Gegenständeliste (Positions-Nr. 15.20.01.01.2) Stand 01/2026 Die Kostenbeteiligung durch die Zusatzversicherung ist individuell und muss von der Familie selbst direkt mit der Versicherung abgeklärt werden. Bitte beachten Sie, dass sich die Krankenkasse nur an den Kosten der Miete eines Weckapparates beteiligt und beim Kauf keine Kostenbeteiligung besteht.

Mehr lesen

Häufig gestellte Fragen zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Krankenkassen Beteiligung für Bettunterlage?

Bettunterlage/ wasserdichter Matratzenschutz: Gemäss MiGeL-Positionsnummer 15.01.04.00.1 (Stand 01/2026) werden Bettunterlagen bis zu einem Betrag von CHF 105.39 pro Jahr von der Grundversicherung übernommen.

Erstattet meine Krankenkasse den Dryly® Weckapparat?

Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung durch die Grundversicherung sind das vollendete 5. Lebensjahr des Kindes sowie eine ärztliche Verordnung für die Miete eines Gerätes zur Wecktherapie.
Die Beteiligung der Grundversicherung beträgt 0,94CHF/Tag gemäss Mittel- und Gegenständeliste (Positions-Nr. 15.20.01.01.2) Stand 01/2026.

Die Beteiligung der Zusatzversicherungen sind sehr individuell und empfehlen wir vorab abzuklären.

Kann man den Weckapparat auch ohne ärztliche Verordnung bestellen?

Ja, der Weckapparat kann auch ohne ärztliche Überweisung bestellt und gemietet werden. Für die Rückerstattung der Krankenkasse ist aber eine Verordnung nötig.

Wie bekomme ich Geld von meiner Versicherung zurück?

Weckapparat: Bitte beachten Sie, dass sich die Krankenkasse nur an den Kosten der Miete eines Weckapparates beteiligt; beim Kauf besteht keine Kostenbeteiligung.

Reichen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach Beendigung der Therapie/Miete die Schlussrechnung zusammen mit der ärztlichen Verordunung ein.

Wasserdichte Bettunterlage/Matratzenschutz: Ärztliche Verordnung über Bettunterlage bei Enuresis und Drill ®Rechnung bei der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse einreichen.

Meine Krankenkasse lehnt meine Rechnung ab, was nun?

Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung durch die Grundversicherung sind das vollendete 5. Lebensjahr des Kindes sowie eine ärztliche Verordnung für die Miete eines Gerätes zur Wecktherapie.
Die Beteiligung der Grundversicherung beträgt 0,94CHF/Tag gemäss Mittel- und Gegenständeliste (Positions-Nr. 15.20.01.01.2) Stand 01/2026.

Die Beteiligung der Zusatzversicherungen sind sehr individuell und empfehlen wir vorab abzuklären.

Erstattung des Weckapparates in der Schweiz

Was vielen Eltern noch immer nicht bekannt ist: Die Verwendung eines Bettnässer-Alarms wird in vielen Fällen von den Krankenversicherern teilweise erstattet.

Der Bettnässer-Alarm ist ein medizinisches Gerät zur Behandlung von Enuresis (Bettnässen). Die Wecktherapie ist eine wichtige und bewährte Behandlungsmethode, die häufig von Ärzten oder Spezialisten empfohlen wird.

Was zahlt die Schweizer Krankenkasse?

Weckapparat: In der Schweiz beteiligt sich die Grundversicherung gemäss MiGel-Positionsnummer 15.20.01.01.2 (Stand 01/2026) an der Miete eines Weckapparates mit 0,94 CHF/Tag. Hierfür ist eine ärztlicher Verordnung nötig. Die Beteiligung der Zusatzversicherung ist sehr individuell.

Matratzenschutz: Gemäss MiGeL-Positionsnummer 15.01.04.00.1 (Stand 01/2026) werden Bettunterlagen bis zu einem Betrag von CHF 105.39 pro Jahr von der Grundversicherung übernommen.

Kauf oder Miete des Systems

Sie können den Weckapparat Dryly entweder mieten oder direkt kaufen. Bei einer Mietdauer von vier Monaten entspricht der Gesamtpreis in etwa dem Kaufpreis. Beim Kauf eines Bettnässer-Alarmes erfolgt keine Kostenerstattung durch die Krankenkasse.

Bestellen Sie noch heute den Dryly® Bettnässer-Alarm

Der Dryly® Weckapparat ist modern, benutzerfreundlich und kindgerecht. Die positive Herangehensweise an das Thema Bettnässen, unter anderem mit dem Panda Wizzu und spielerischen Elementen in der App, zeichnen den Dryly® aus.

Der Dryly® Bettnässer-Alarm ist exklusiv über unsere Website erhältlich. Gerne informieren wir Sie ausführlich über das Produkt und die Anwendung.

Wissenschaftlich gut belegt

Zahlreiche Studien haben sich mit der Behandlung von Bettnässen beschäftigt. Eine in Zusammenarbeit mit TNO durchgeführte niederländische Studie zeigt, dass ein erheblicher Anteil der Kinder von Enuresis betroffen ist.

Eine Studie aus dem Jahr 2005 (Glazener) zeigt, dass nach zwei Monaten 66 % der Teilnehmer während 14 aufeinanderfolgenden Nächten trocken waren. In der Kontrollgruppe waren es lediglich 4 %.

Eine weitere Studie aus dem Jahr 2005 (Leerdam) zeigt, dass innerhalb von drei Monaten 85,5 % der 241 teilnehmenden Kinder während 28 aufeinanderfolgenden Nächten trocken waren.

Der positive Ansatz von Dryly® beeinflusst nachweislich die Dauer der Wecktherapie positiv. Aktuell erreichen 93 % unserer Nutzer innerhalb von 6 bis 8 Wochen trockene Nächte.

Therapieverlauf

Vor dem Schlafengehen führt Wizzu Schritt für Schritt durch das Abendritual, um die Wahrscheinlichkeit einer trockenen Nacht zu erhöhen.

In der Dryly® App werden alle relevanten Informationen (Nachtverläufe, Uhrzeiten, Therapie-Compliance) übersichtlich dargestellt. Dadurch können sowohl Eltern als auch Zuweisendes Fachpersonal Muster einfach erkennen.

Eine gute Datenbasis hilft, unnötige Verzögerungen in der medizinischen Betreuung zu vermeiden.

Motivation & Akzeptanz

Bettnässen kann für Kinder sehr belastend sein. Umso wichtiger ist es, die Situation ohne zusätzlichen Druck oder negative Erfahrungen zu begleiten.

Dryly® unterstützt Kinder dabei mit einer spielerischen und positiven Herangehensweise, die ihre eigene Motivation stärkt. Durch die Interaktion mit Wizzu und das Sammeln von WizzuCoins wird die Therapie alltagsnah eingebettet und für das Kind leichter annehmbar gestaltet.

So entsteht ein unterstützender Rahmen, in dem sich Kinder sicher fühlen und Schritt für Schritt Fortschritte machen können.

Einfache Anwendung

Mitten in der Nacht aufstehen, ein Kind beruhigen und zusätzlich Notizen auf Papier festhalten? Viele Eltern vergessen dies oder verlieren den Überblick.

Mit der Dryly® App wird alles automatisch und übersichtlich dokumentiert. So können sich Eltern auf ihr Kind konzentrieren, während die Dokumentation digital erfolgt.

Dank eines lernenden Systems können zusätzlich individuelle Hinweise gegeben werden, die sich am Verlauf des Kindes orientieren.